Die Wanderheime des MSSGV

Unsere Wanderheime sind Selbstversorger-Häuser. Es sind keine „Pächter“ im Haus. Behandeln Sie Haus und Einrichtung so, als wäre es Ihr Eigentum – sind Sie Vereinsmitglied, trifft dies schließlich auch zu. Sind mehrere Gruppen oder Einzelgäste im Haus, muss gegenseitig Rücksicht genommen werden. Immer wieder wollen aber auch kleine Gruppen ein Haus exklusiv belegen. Dies ist möglich, hat allerdings einen Preis.

Essen muss mitgebracht werden, aber Getränke sind aus den Vorräten im Haus zu nehmen. Werden andere als die im Haus vorrätigen Getränke gewünscht, erwarten wir eine Spende, denn der Getränkeverkauf hilft mit, die Übernachtungspreise sehr niedrig zu halten. Bettwäsche muss mitgebracht werden (keine Schlafsäcke!), für den Notfall kann Bettwäsche auch im Haus gemietet werden.

Gebucht werden können die Häuser nur von Mitgliedern des MSSGV (gleichgestellt sind Mitglieder eines Vereins des Deutschen Wanderverbandes und der Europäischen Wandervereinigung). Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, die Mitglied im MSSGV ist, übernachtet in unseren Häusern kostenlos. Gäste können mitgebracht werden, zahlen aber höhere Übernachtungsgebühren. Die Belegung der Häuser erfolgt nach Platzangebot durch die Disponentinnen und Disponenten, es besteht kein Anspruch auf Alleinbelegung, wenn noch Betten frei sind, es sei denn, das Haus ist exklusiv gebucht. Bei allen Häusern empfiehlt sich wegen der hohen Nachfrage rechtzeitige Reservierung.

Zur Sicherung der Reservierung wird bei der Buchung eine Vorauszahlung fällig, die sich nach der Anzahl der für den Aufenthalt angemeldeten Gäste richtet. Endgültig abgerechnet wird nach dem Aufenthalt. Wenn im Fall einer kurzfristigen Absage (weniger als vier Wochen) das Wanderheim für die gebuchte Zeit nicht neu belegt werden kann, wird die geleistete Anzahlung einbehalten. Falls eine Gruppe das ganze Haus belegen will, erheben wir eine Mindestpauschale in Höhe von 100 € (Altvaterbaude und Hergertsmühle), bzw. 180 € für Haus Altvater pro Übernachtung. Die endgültige Abrechnung erfolgt auch dann am Ende des Aufenthaltes und die Vorauszahlung wird dann mit den konkret entstandenen Gebühren verrechnet. Eine auch nur teilweise Rückvergütung der Vorauszahlung ist in diesem Fall nicht möglich.

Mitgliedsantrag

Hier können Sie Mitglied werden – für nur 16,50 Euro pro Jahr.

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Angaben, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder. Mit dem Abschicken des Formulars melden Sie sich verbindlich beim MSSGV e.V. als Vereinsmitglied an. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Danach erhalten Sie per Post Ihre Mitgliedsunterlagen.

*Datenschutzhinweise für Neumitglieder des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV)

Bezugnehmend auf die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 DS-GV) gibt der MSSGV folgende Anmerkungen zum Datenschutz bei der Anmeldung an das neue Mitglied weiter:
Mit der Zustimmung der Mitgliedschaft erklärt sich das Neumitglied mit der in den Datenschutzhinweisen geregelten Verwendung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

1. Verantwortliche Stelle ist die Geschäftsstelle des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsvereins e.V. (MSSGV), Obere Grabenstraße 42, 73235 Weilheim Kontakt: 07023/908823, geschaeftsstelle@mssgv.de
2. Wir weisen gemäß Artikel 6 DS-GV darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden: Namen, Adressen, Geburtstag. Folgende Daten sind keine Pflichtangaben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
3. Bei der Anmeldung von Mitgliedern unter 18 Jahren ist zur Anmeldung die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, um dem besonderen Interesse an Grundrechten und Grundfreiheiten dieser Personen gerecht zu werden (DS-GV Artikel 6, Absatz 1 (f)).
4. Eine Mitgliedschaft beim Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV) bedeutet gleichzeitig eine Mitgliedschaft bei seinem Dachverband, dem Deutschen Wanderverband.
5. Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft in automatisierten Dateien gespeichert. Tritt ein Mitglied aus, werden die Daten fristgerecht gelöscht. Ausnahmen sind (ehemalige) Funktionsträger sowie Mitglieder mit Sonderehrungen. Diese werden als elektronisches Archiv weiter in automatisierten Dateien gespeichert.
6. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft (DS-GV Artikel 15), Berichtigung (DS-GV Artikel 16) sowie Löschung (DS-GV Artikel 17) seiner gespeicherten personenbezogenen Daten.
7. Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung nach ED-GV Artikel 6 (1a) jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.
8. Das Mitglied wird darüber informiert, dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.