Wanderheim Haus Altvater

Das Ferienheim „Haus Altvater“ steht auf einer Anhöhe im Ortsteil Bichlwang der Gemeinde Kirchbichl bei Kufstein/Tirol auf ca. 520 m ü. NN. Es ist von waldreichen Mittel- und Hochgebirge umgeben. Die Wälder und Fluren rings um Kirchbichl sind durch viele bequeme Wege erschlossen. Die Auswahl an leichten, ungefährlichen Bergtouren, die auf 1000 bis 1600 m hinaufführen, ist groß. Für den Bergwanderer aller Schwierigkeitsgrade im nahen Kaisergebirge ist das „Haus Altvater“ ein bestens geeigneter Ausgangspunkt. Auch der Wintersportler kommt auf seine Kosten, da im Umkreis weniger Kilometer zahlreiche Sessel- und Schlepplifte in großartige Skigebiete führen.

Im Haus befindet sich im Erdgeschoss ein geräumiger, gemütlich eingerichteter Aufenthaltsraum, die komplett ausgestattete Küche, Dusche und Toiletten. Wie alle Häuser des MSSGV ist auch das „Haus Altvater“ nicht bewirtschaftet. In der gut eingerichteten Küche finden Sie alles, was Sie zur Selbstverpflegung brauchen. Ein reichhaltiges Angebot an Getränken ist vorhanden. Die Benutzung ist nur Vereinsmitgliedern und deren Gäste gestattet.

Adresse

Haus Altvater
Wenzenstraße 10
A-6322 Kirchbichl
Österreich

Ausstattung

– komplett eingerichtete Küche und Vorratsraum
– kleiner und großer Aufenthaltsraum
– Toiletten und Duschen
– 23 Betten (alle Räume mit Waschgelegenheit) ohne Bettwäsche
– 5 Zimmer mit 2 Betten, 3 Zimmer mit 3 Betten, 1 Zimmer mit 4 Betten
– Terrasse und Garten
– Getränke
– Skiraum im Keller
– Parkplatz am Haus

Disponenten

Susanne und Jürgen Wansky-Domhöver
Hans-Thoma-Weg 4
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon 07021/52193
haus-altvater@mssgv.de

Mitgliedsantrag

Hier können Sie Mitglied werden – für nur 16,50 Euro pro Jahr.

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Angaben, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder. Mit dem Abschicken des Formulars melden Sie sich verbindlich beim MSSGV e.V. als Vereinsmitglied an. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Danach erhalten Sie per Post Ihre Mitgliedsunterlagen.

*Datenschutzhinweise für Neumitglieder des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV)

Bezugnehmend auf die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 DS-GV) gibt der MSSGV folgende Anmerkungen zum Datenschutz bei der Anmeldung an das neue Mitglied weiter:
Mit der Zustimmung der Mitgliedschaft erklärt sich das Neumitglied mit der in den Datenschutzhinweisen geregelten Verwendung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

1. Verantwortliche Stelle ist die Geschäftsstelle des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsvereins e.V. (MSSGV), Obere Grabenstraße 42, 73235 Weilheim Kontakt: 07023/908823, geschaeftsstelle@mssgv.de
2. Wir weisen gemäß Artikel 6 DS-GV darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden: Namen, Adressen, Geburtstag. Folgende Daten sind keine Pflichtangaben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
3. Bei der Anmeldung von Mitgliedern unter 18 Jahren ist zur Anmeldung die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, um dem besonderen Interesse an Grundrechten und Grundfreiheiten dieser Personen gerecht zu werden (DS-GV Artikel 6, Absatz 1 (f)).
4. Eine Mitgliedschaft beim Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV) bedeutet gleichzeitig eine Mitgliedschaft bei seinem Dachverband, dem Deutschen Wanderverband.
5. Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft in automatisierten Dateien gespeichert. Tritt ein Mitglied aus, werden die Daten fristgerecht gelöscht. Ausnahmen sind (ehemalige) Funktionsträger sowie Mitglieder mit Sonderehrungen. Diese werden als elektronisches Archiv weiter in automatisierten Dateien gespeichert.
6. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft (DS-GV Artikel 15), Berichtigung (DS-GV Artikel 16) sowie Löschung (DS-GV Artikel 17) seiner gespeicherten personenbezogenen Daten.
7. Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung nach ED-GV Artikel 6 (1a) jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.
8. Das Mitglied wird darüber informiert, dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.