Das wichtigste Kapital unseres Vereins sind neben den Mitgliedern seine beliebten Wanderheime. Dieses Kapital der Wanderbewegung auch in Zukunft zu erhalten, ist die Aufgabe der „MSSGV-Stiftung zur Erhaltung der Wanderheime des MSSGV“, die im Dezember 1999 vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg genehmigt worden ist.
Mit den Erträgen aus dem Vermögen der Stiftung wollen wir auch in Zukunft gewährleisten, dass unsere Wanderheime der Vereinsfamilie erhalten bleiben und gepflegt werden können. Mittel aus der Stiftung stehen keinem anderen Zweck zur Verfügung als dem, die notwendigen Investitionen für die Häuser zur Verfügung zu stellen.
Die Verwendung der Mittel unterliegt der strengen Kontrolle des Stiftungsvorstandes, der aus den drei Vorsitzenden des Vereins, dem Schatzmeister des MSSGV und – als neutrale Instanz – dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Kirchheim unter Teck besteht. Regierungspräsidium und Finanzamt überprüfen die Jahresrechnung der Stiftung, sodass eine satzungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleistet ist.
Der MSSGV hat aus seinem Vermögen einen Betrag von 300000 Euro in die Stiftung eingebracht. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass selbst die Erträge aus dieser großzügig bemessenen Summe für manche notwendigen Reparaturen nicht reichen würde.
Leisten deshalb auch Sie Ihren Beitrag und spenden Sie – zweckgebunden – für die MSSGV-Stiftung zur Erhaltung der Wanderheime des MSSGV. Sichern Sie auf diese Weise das, was die früheren Generationen für den Verein geschaffen haben und die heutigen Generationen erhalten auch für kommende Generationen.
Der Stiftungsvorstand der Stiftung zur Erhaltung der Wanderheime des MSSGV
P.S. Sie müssen natürlich nicht Mitglied im Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein sein, um für die MSSGV-Stiftung zu spenden – es genügt, wenn Sie die Häuser lieben und helfen wollen, sie zu erhalten.
Bei Beträgen unter 50 Euro gilt der Einzahlungsbeleg auch als Spendenquittung. Für Beträge über 50 Euro können wir auf Anforderung auch gerne eine Spendenquittung ausstellen.
Kontonummer:
Kreissparkasse Esslingen
IBAN DE37 611 500 20 0007 2393 55
unter Angabe der Mitglieds-Nummer
Hier können Sie Mitglied werden – für nur 16,50 Euro pro Jahr.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Angaben, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder. Mit dem Abschicken des Formulars melden Sie sich verbindlich beim MSSGV e.V. als Vereinsmitglied an. In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Danach erhalten Sie per Post Ihre Mitgliedsunterlagen.
*Datenschutzhinweise für Neumitglieder des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV)
Bezugnehmend auf die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 DS-GV) gibt der MSSGV folgende Anmerkungen zum Datenschutz bei der Anmeldung an das neue Mitglied weiter:
Mit der Zustimmung der Mitgliedschaft erklärt sich das Neumitglied mit der in den Datenschutzhinweisen geregelten Verwendung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
1. Verantwortliche Stelle ist die Geschäftsstelle des Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsvereins e.V. (MSSGV), Obere Grabenstraße 42, 73235 Weilheim Kontakt: 07023/908823, geschaeftsstelle@mssgv.de
2. Wir weisen gemäß Artikel 6 DS-GV darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden: Namen, Adressen, Geburtstag. Folgende Daten sind keine Pflichtangaben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
3. Bei der Anmeldung von Mitgliedern unter 18 Jahren ist zur Anmeldung die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig, um dem besonderen Interesse an Grundrechten und Grundfreiheiten dieser Personen gerecht zu werden (DS-GV Artikel 6, Absatz 1 (f)).
4. Eine Mitgliedschaft beim Mährisch-Schlesischen Sudetengebirgsverein e.V. (MSSGV) bedeutet gleichzeitig eine Mitgliedschaft bei seinem Dachverband, dem Deutschen Wanderverband.
5. Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft in automatisierten Dateien gespeichert. Tritt ein Mitglied aus, werden die Daten fristgerecht gelöscht. Ausnahmen sind (ehemalige) Funktionsträger sowie Mitglieder mit Sonderehrungen. Diese werden als elektronisches Archiv weiter in automatisierten Dateien gespeichert.
6. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft (DS-GV Artikel 15), Berichtigung (DS-GV Artikel 16) sowie Löschung (DS-GV Artikel 17) seiner gespeicherten personenbezogenen Daten.
7. Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung nach ED-GV Artikel 6 (1a) jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.
8. Das Mitglied wird darüber informiert, dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.